Wie sicher ist Ihr Geld bei den Banken und Sparkassen?
Im Jahr 2011 hielten die Deutschen nach einer Statistik des Bankenverbandes insgesamt rund 4,93 Billionen Geldvermögen. Zweifeln Sie daran das Ihr Geld bei der Bank oder Sparkasse sicher ist? Was passiert aber mit Ihrem Geld wenn ein Kreditinstitut Insolvenz anmeldet? Wie sicher ist Ihr Geld jetzt?
100 Prozent der Einlagen werden durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG – bis zu maximal 100.000 €) und 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (bis zu maximal 20.000 €) je Kunde geschützt. Was passiert aber, wenn vielen Banken der Bankrott droht?
Die Banken halten in etwa nur 3 Prozent an Bargeld. Und genau deswegen fürchten Banker nichts mehr als einen Run auf die Banken, was bereits in der Vergangenheit immer wieder zu Fällen von Zahlungunfähigkeit geführt hat.
Wie steht es jetzt um die Sicherheit Ihrer Einlagen, egal ob Tagesgeldkonto oder Sparbuch?
Wie Sie sich auf das Wort unserer Poltiker verlassen können, lesen Sie jetzt:
Angela Merkel und Peer Steinbrück traten am 05. Oktober 2008, kurz nachdem die Finanzkrise ausgebrochen war vor Journalisten und gaben beide gemeinsam eine bis dahin einmalige historische Erklärung ab:
„Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass Ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“
Und genau das war eine Staatsgearantie für alle Spareinlagen. Diese Staatsgarantie (juristische Haftung für Hunderte von Milliarden Euro für die Spareinlagen der Bürger) hätte in ein Gesetz verfasst werden müssen, was bis zum heutigen Tage nicht geschehen ist!
Später ließ man verlauten, dass dies nur eine politische Erklärung gewesen sei, denn vor einer tatsächlichen Haftung, die schwarz und weiß zu Papier gebracht werden sollte, scheuten die Protagonisten zurück.Eine Unendlichkeitsgarantie kann eine solche Erklärung natürlich nicht haben. Ausdrücklich zurückgezogen, das wird betont, wird die Garantie jedoch nicht, ließ später das Kanzleramt auf Nachfrage der Welt am Sonntag wissen. Im Spiegel (dient hier zugleich als Quelle) relativierte der Ex-Finanzminister Peer Steinbrück zwei Jahre später seine und die Zustimmung der Kanzlerin:
Steinbrück: „Es gab eine spürbare Verunsicherung, und die Leute begannen, ihr Geld von den Banken abzuheben. Dadurch sank die Liquidität der Kreditinstitute, was wiederum das Vertrauen in die Banken untergrub. Es drohte ein Teufelskreis, weswegen Kanzlerin Merkel und ich uns schließlich zu jener berühmten Erklärung entschlossen haben, alle Spareinlagen staatlich zu garantieren. Es hat funktioniert. Fragen Sie mich nicht, was passiert wäre, wenn es nicht funktioniert hätte.“
SPIEGEL: „Doch, wir fragen Sie. Was hätten Sie gemacht, wenn die Garantie fällig geworden wäre?“
Steinbrück: „Gezahlt natürlich. Wir hätten das Parlament um die Bewilligung entsprechender Mittel bitten müssen. Hätten wir in solch einem Fall nicht zu unserer Zusage gestanden, wäre die Republik in ein Chaos gestürzt.“
SPIEGEL: „Aber die Garantiesumme hätte Hunderte Milliarden Euro umfasst.“
Steinbrück: „Möglicherweise. Deshalb haben wir unsere Zusage konzentriert auf Spareinlagen. Dabei haben wir am Sonntag wohlweislich offengelassen, was unter dem Begriff Spareinlagen genau zu verstehen ist.“
SPIEGEL: „Waren Sie sich in diesem Moment eigentlich aller Konsequenzen dieser Erklärung bewusst?“
Steinbrück: „Wir wussten, dass wir uns auf dünnem Eis bewegen. Um es deutlich zu sagen: Für eine solche Zusage fehlte uns eigentlich die Legitimation. Es gab keine Rechtsgrundlage und keinen parlamentarischen Rückhalt. Ich wundere mich bis zum heutigen Tag, dass die Parlamentarier hinterher nie gefragt haben: Um Gottes willen, was habt ihr da eigentlich gemacht?“
Zwei ganz entscheiden Dinge werden durch diese überraschend ehrlichen Aussagen von Peer Steinbrück klar:
Weil nicht genau definiert war, was unter Spareinlagen zu verstehen war, wurde das deutsche Volk wissentlich getäuscht, da es diesem Versprechen, gegeben von der Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ihrem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück, blind vertraute!
Die Bundeskanzlerin und der Finanzminister hatten juristisch gesehen kein Recht, diese Garantie zu geben, da diese Garantie in dieser Höhe zuvor vom Parlament abgesegnet und anschließend in ein Gesetzt verfasst werden muß. Beides war nicht der Fall. Demnach ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die Menschen all Ihre Vermögen vom Staat zurückerhalten hätten, wenn sie ihr Vermögen zuvor verloren hätten.
Doch es folgt noch der Höhepunkt dieses Schauspiels. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel bekräftigte am 11. November 2011 noch einmal Ihre Staatsgarantie. Die Spareinlagen der Deutschen seien sicher. „Das Wesen der Garantie ist, dass die Garantie gilt.“