Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Es ist kein Geheimnis mehr, dass Banken in Europa aufgrund der Schuldenkrise in Schwierigkeiten oder gar von der Insolvenz bedroht sind. Das geht so weit, dass die EU befürchtet, ganze Staaten könnten insolvent werden, wenn sie solche Banken mit Steuergeldern auffangen und verstaatlichen.
Die meisten Politiker scheuen sich davor, Steuerzahler mit solchen Risiken zu belasten, denn diese bilden schließlich die Masse der Wähler. Man suchte also nach neuen Möglichkeiten zur Rettung von maroden Banken.
Seit dem 01.01.2015 ist nun das „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)“ in Kraft getreten, welches nicht die Steuerzahler zur Rettung von Banken heranzieht. Denn eine Verstaatlichung in Not geratener Banken ist im SAG nicht vorgesehen.
Stattdessen haften in erster Linie die Eigentümer der Banken. In zweiter Linie haften die Inhaber sogenannter „berücksichtungsfähiger Verbindlichkeiten“. Diesen Begriff muss man sich merken, denn er ist der Ansatzpunkt dafür, dass die Kunden der Bank mit ihren Bankguthaben zur Sanierung oder Rettung ihrer Hausbank herangezogen werden. Die großen Ermessungsspielräume, die der Gesetzgeber der Aufsichtsbehörde in diesem Gesetz einräumen, führen zum Fehlen jeglicher Rechtssicherheiten. Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet.
Betroffen sein werden mithin in erster Linie vermögendere Kunden, deren Kontoguthaben über 100.000 Euro liegen und vor allem die Geschäftskunden der Bank. Das SAG stellt massive Eingriffe in die deutsche Rechtsordnung durch die EU dar. Wesentliche Teile des bürgerlichen Rechts sowie des Handelsrechts werden ausgehebelt. Im Abwicklungsfall sind zahlreiche Insolvenzen der Bankkunden mit schwerwiegenden Folgen für die deutsche Wirtschaft und entsprechenden Arbeitsplatzverlusten zu erwarten.